Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Die MWST-Sätze sind direkt in der Bundesverfassung verankert, daher muss jede Änderung der MWST-Sätze durch eine Volksabstimmung beschlossen werden. Seit 2011 gelten bei der Mehrwertsteuer die Steuersätze von 8% (Normalsatz), 3,8% (Sondersatz Beherbergung) und 2,5% (reduzierter Satz).
Bisher diente ein Teil der MWST-Einnahmen (Normalsatz: 0,4%-Punkte, Sondersatz Beherbergung: 0,2%-Punkte und reduzierter Satz 0,1%-Punkt) der IV-Zusatzfinanzierung. Diese ist bis Ende 2017 befristet. Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung fallen die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 tiefer aus.
Volk und Stände haben aber in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zugestimmt, dass alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden.
Ab 1. Januar 2018 gelten nachfolgende MWST-Sätze:
Normalsatz | Sondersatz Beherbergungs- leistungen | Reduzierter Satz | |
Aktuelle Steuersätze | 8.0% | 3.8% | 2.5% |
./. Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 | -0.4% | -0.2% | -0.1% |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 | 0.1% | 0.1% | 0.1% |
MWST-Sätze ab 01.01.2018 | 7.7% | 3.7% | 2.5% |
Die Saldosteuersätze werden per 1. Januar 2018 ebenfalls ändern.
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ESTV, Bern: MWST-Info 19 „Steuersatzänderung per 1. Januar 2018“ (pdf)
ESTV, Bern: Medienmitteilung Reduzierung MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 (pdf)
ESTV, Bern: Medienmitteilung Saldosteuersätze ab 1. Januar 2018 (pdf)