Ab 1. Januar 2021 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen:
1. Säule (AHV / ALV):
- Durch Annahme des Vaterschaftsurlaubes steigt der EO-Beitragssatz für Arbeitnehmer im 2021 von bisher 0.45% auf neu 0.50%. Der AHV/IV/EO-Beitragssatz steigt damit gesamthaft von 10.55% auf neu 10.60%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen je die Hälfte von 5.30%.
- Die Mindestbeiträge für Selbständige und für Nichterwerbstätige werden von bisher CHF 496.00 auf neu CHF 503.00 pro Jahr erhöht.
- Der Maximalbeitrag für Nichterwerbstätige wird von bisher CHF 24’800.00 auf neu CHF 25’150.00 pro Jahr erhöht.
- Der Maximalsatz für Selbständige wird von bisher 9.95% auf neu 10.00% erhöht.
2. Säule (BVG):
- Im BVG (Obligatorium) wird der aktuell gültige Mindestzinssatz von 1.0% auch für das Jahr 2021 unverändert vorgegeben. Es gibt keine Neuerungen.
- Der Mindestjahreslohn für die BVG-Unterstellung beträgt neu CHF 21’510.00.
3. Säule 3a
- Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt für das Jahr 2021 neu CHF 6’883.00 für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive neu CHF 34’416.00 für Personen ohne 2. Säule.
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