Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet.
Steht einem Arbeitnehmer das Geschäftsfahrzeug auch zur privaten Benützung zur Verfügung, wird diesem Umstand in Form des „Privatanteils am Geschäftsfahrzeug“ Rechnung getragen. Der Privatanteil wird prozentual am Fahrzeugkaufpreis (exkl. MWST) bemessen und dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil dem steuerbaren Einkommen aufgerechnet. Nach bisheriger Regelung beträgt der Anteil 0.8% pro Monat (9.6% pro Jahr).
Änderung per 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 wird der Arbeitsweg pauschal im Privatanteil des Geschäftsfahrzeuges besteuert. Diese Verordnungsänderung führt zu einer Erhöhung des Privatanteils von 0.8% auf 0.9% pro Monat. Auf Bundesebene entfällt folglich die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung. Die Anpassung wird in der Wegleitung zum Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) übernommen, welche auch Anwendung für die kantonalen Steuern findet. Zudem stehen die Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis zu bescheinigen. Die neue Regelung wird somit zu einer administrativen Vereinfachung führen.
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