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Sozialversicherungen ab 01.01.2023

Sozialversicherungen ab 01.01.2023

Ab 1. Januar 2023 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen:

1. Säule (AHV / ALV):

  • Per 01.01.2023 werden die AHV/IV-Renten der Teuerung angepasst.
  • Bei Selbständigerwerbenden wird der Mindestbeitrag auf CHF 514.00 und die untere Einkommensgrenze auf CHF 9’800.00 erhöht.
  • Der jährliche Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu CHF 514.00.
  • Der ALV-Soldaritätsbeitrag ab einer Bruttolohnsumme von CHF 148’201.00 entfällt.

2. Säule (BVG):

  • Im BVG (Obligatorium) wird der aktuell gültige Mindestzinssatz von 1.0% auch für das Jahr 2023 unverändert vorgegeben.
  • Der Mindestjahreslohn für die BVG-Unterstellung beträgt neu CHF 22’050.00.

3. Säule 3a

  • Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt für das Jahr 2023 neu CHF 7’056.00 für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive neu CHF 35’280.00 für Personen ohne 2. Säule.

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Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2023 (pdf)