Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2024 müssen eingereicht werden.

Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2024 müssen eingereicht werden.
Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2023 müssen eingereicht werden.
Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2022 müssen eingereicht werden.
Bereits ist es wieder so weit, die leeren Steuerformulare 2021 warten darauf, ausgefüllt zu werden.
Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet.
Nun ist wieder so weit, in jedem Schweizer Haushalt warten die leeren Steuerformulare 2020 darauf, ausgefüllt zu werden.
Das Steuerrecht ist in stetigem Wandel. Nachfolgend zwei aktuelle Themen dazu:
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.