Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2024 müssen eingereicht werden.

Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2024 müssen eingereicht werden.
Ab 1. Januar 2025 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen:
Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2023 müssen eingereicht werden.
Es ist wieder so weit, die Steuererklärungen 2022 müssen eingereicht werden.
Ab 1. Januar 2023 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen:
Bereits ist es wieder so weit, die leeren Steuerformulare 2021 warten darauf, ausgefüllt zu werden.
Ab 1. Januar 2022 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen:
Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet.
Nun ist wieder so weit, in jedem Schweizer Haushalt warten die leeren Steuerformulare 2020 darauf, ausgefüllt zu werden.
Ab 1. Januar 2021 gibt es bei den Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG und Säule 3a) nachfolgend aufgeführte Änderungen: