Die Revision steht an – uns entgeht nichts!
Als von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassene Revisorin hat Irma Stillhard in den letzten 20 Jahren zahlreiche Revisionen durchgeführt – profitieren Sie von diesem grossen Erfahrungsschatz.
Dem Revisionsrecht unterliegen sowohl Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften als auch Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Ab einer gewissen Grösse ist die Prüfung der Jahresrechnung für juristische Personen gesetzlich vorgeschrieben. Wieso ist eine Prüfung von Jahresabschlüssen wichtig? Weil sie eine Absicherung gegen systematische Fehler ist, welche auf längere Sicht negative Folgen für das Unternehmen haben könnten.
Irma Stillhard ist als zugelassene Revisorin seit 2008 bei der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) registriert und zur Erbringung von entsprechenden Revisionsdienstleistungen gemäss Revisionsaufsichtsgesetz berechtigt. Heisst für unsere Kunden: Sie können darauf vertrauen, dass AVISTA TREUHAND eingeschränkte und ordentliche Revisionen nach den geltenden Vorschriften gewissenhaft erledigt und Ihr Jahresabschluss somit korrekt und gesetzlich einwandfrei ist. Ganz nach unserem Credo: „Uns entgeht nichts!“
Was wir im Bereich Revision/Wirtschaftsprüfung leisten:
Revision und Wirtschaftsprüfung
- Ordentliche Revision
- Eingeschränkte Revision
- Prüfung der Konzernrechnung/Jahresrechnung
- Gründungen, Umstrukturierungen
- Sonderprüfungen bei Sacheinlage und Sachübernahme
- Unternehmensbewertung
- Nachfolgeplanung
- Firmengründungen sowie Ansiedlung von ausländischen Unternehmen
- Umstrukturierung und Sanierungen
- Prüfung der Zwischenbilanz bei Überschuldung
Profitieren Sie von unserem grossen Erfahrungsschatz in Sachen Wirtschaftsprüfung
Unsere Revisionsdienstleistungen stimmen wir gerne mit Ihnen ab und finden eine Lösung, die den Anforderungen und Grösse Ihres Unternehmens gerecht wird.