Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Am 17. Juni 2016 hat das Eidgenössische Parlament die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Was bedeutet das?
Per 1. Juli 2016 tritt eine Revision des Obligationenrechts in Kraft, welche das Firmenrecht neu regelt. Es gibt folgende Änderungen: