Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Neue MWST-Sätze ab 01.01.2018
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.