Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.