Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet.

Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet.
Das Steuerrecht ist in stetigem Wandel. Nachfolgend zwei aktuelle Themen dazu:
In jedem Schweizer Haushalt warten die leeren Steuerformulare 2017 darauf phone 8582562535 , ausgefüllt zu werden.
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Am 17. Juni 2016 hat das Eidgenössische Parlament die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Was bedeutet das?