Im Zusammenhang mit der Abstimmung „FABI“ wird der Pendlerabzug ab dem 1. Januar 2016 angepasst.
Der Berufskostenabzug bei der direkten Bundessteuer wird ab 1. Januar 2016 angepasst.
Künftig kann für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nur noch maximal CHF 3’000 in Abzug gebracht werden.
Der Pendlerabzug hat auch Einfluss auf die entsprechenden Kantons- und Gemeindesteuern. Die Kantone regeln den Abzug jedoch unterschiedlich.