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Sozialversicherungen ab 01.01.2016

Änderungen Sozialversicherung

Wie jedes Jahr, gibt es auch ab 01. Januar 2016 Änderungen bei den Sozialversicherungen AHV, BVG und Säule 3a.

AHV:
Der AHV-Beitrag ab 01.01.2016 beträgt total 10.25%. Der Lohnabzug bei den Angestellten beträgt somit 5.125%


BVG:
Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar 2016 nach Vollendung des 17. Altersjahres und einem Jahreslohn von über CHF 21’150 BVG-pflichtig.


Säule 3a:
Für 2016 sind folgende Maximalen-Steuerabzüge möglich:

  • Erwerbstätige mit einer 2. Säule (BVG) CHF 6’768.00
  • Erwerbstätige ohne einer 2. Säule (BVG) CHF 33’840.00
  • Für Selbständigerwerbende max. 20% des Netto-Einkommens

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Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2016 (pdf)