Die Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG, Säule 3a) ab 1. Januar 2018 sind gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unverändert:
AHV / ALV:
Die Ansätze und Beträge bleiben unverändert.
BVG:
Die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die BVG-Versicherungspflicht entsteht ab einem Jahreslohn von CHF 21’150.00
Der Mindestzinssatz beträgt ab 01.01.2018 unverändert 1,0%
Säule 3a:
Für 2018 sind folgende Maximalen-Steuerabzüge möglich:
- Erwerbstätige mit einer 2. Säule (BVG) CHF 6’768.00
- Erwerbstätige ohne einer 2. Säule (BVG) CHF 33’840.00
- Für Selbständigerwerbende max. 20% des Netto-Einkommens
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