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Sozialversicherungen ab 01.01.2018

Sozialversicherung ab 01.01.2018

Die Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG, Säule 3a) ab 1. Januar 2018 sind gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unverändert:

AHV / ALV:
Die Ansätze und Beträge bleiben unverändert.


BVG:
Die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die BVG-Versicherungspflicht entsteht ab einem Jahreslohn von CHF 21’150.00

Der Mindestzinssatz beträgt ab 01.01.2018 unverändert 1,0%


Säule 3a:
Für 2018 sind folgende Maximalen-Steuerabzüge möglich:

  • Erwerbstätige mit einer 2. Säule (BVG) CHF 6’768.00
  • Erwerbstätige ohne einer 2. Säule (BVG) CHF 33’840.00
  • Für Selbständigerwerbende max. 20% des Netto-Einkommens

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Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2018