Die Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG, Säule 3a) ab 1. Januar 2018 sind gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unverändert:

Die Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG, Säule 3a) ab 1. Januar 2018 sind gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unverändert:
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ab 01.01.2018 bringt für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen keine wesentlichen Änderungen.
Aufgrund der Ablehnung der Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.
Die Sozialversicherungen (AHV/ALV, BVG, UVG, KTG, Säule 3a) ab 1. Januar 2017 sind gegenüber dem Vorjahr weitestgehend unverändert:
Im Zusammenhang mit der Abstimmung „FABI“ wird der Pendlerabzug ab dem 1. Januar 2016 angepasst.
Wie jedes Jahr, gibt es auch ab 01. Januar 2016 Änderungen bei den Sozialversicherungen AHV, BVG und Säule 3a.
Diverse (externe) Dokumente zum Download: